BFH - Beschluß vom 28.05.1991 (IV B 28/90)
Streitig ist, ob zwischen der klagenden und beschwerdeführenden Erfindergemeinschaft (Klägerin) und einer GmbH, die die Erfindungen verwertet, eine unechte Betriebsaufspaltung besteht. An der Klägerin, einer [...]