OLG Stuttgart - Beschluß vom 10.09.1991 (8 W 227/91) - DRsp Nr. 1999/10815
OLG Stuttgart, Beschluß vom 10.09.1991 - Aktenzeichen 8 W 227/91
DRsp Nr. 1999/10815
»Das Grundbuchamt hat bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen gesetzliche Auslegungsregeln zu beachten, wenn durch Ermittlungen des Nachlaßgerichts keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.