OLG Köln - Urteil vom 05.07.1994 (22 U 15/94)
Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht die Klage abgewiesen, da den begründeten Erstattungsforderungen der Klägerin für Erbschaftssteuer (1.507,00 DM), Anwaltsgebühren [...]