BFH - Urteil vom 19.01.1994 (I R 67/92)
Für die Praxis: Der BFH betont, daß auch kein allgemeiner, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorgebender Grundsatz bestehe, daß jede aus dem Gewinn zu tilgende Verbindlichkeit körperschaftsteuerrechtlich das Einkommen unberührt [...]