I. Der im Jahre 1962 im Alter von 86 Jahren verstorbene Erblasser war Rechtsanwalt. Zu seinem Nachlaß gehörten Grundstücke, Unternehmensbeteiligungen, Geldvermögen und Kunstgegenstände. Der Erblasser hatte am 5.2.1961 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament errichtet, das auszugsweise lautet:
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