BVerfG - Beschluß vom 22.06.1995 (2 BvR 552/91)
A. Das Verfahren betrifft die Frage, ob bei der Erbschaftsteuer die unterschiedliche Belastung einerseits von Kapitalvermögen in gegenwartsnahen Verkehrswerten, andererseits von Grundbesitz mit 140 v.H. der [...]