BGH - Urteil vom 18.03.1996 (II ZR 10/95)
'Bauherrengemeinschaften sind in der Regel Innengesellschaften des bürgerlichen Rechts ... . Gemeinsamer Zweck ist die Errichtung eines Bauwerks und die Bildung von Wohnungseigentum zugunsten der einzelnen Bauherren. [...]