BayObLG - Beschluß vom 11.04.1996 (1Z BR 163/95)
I. Der im Alter von 88 Jahren verstorbene Erblasser war verwitwet. Für ihn war seit 30.4.1991 Gebrechlichkeitspflegschaft angeordnet. Er hinterläßt acht Kinder, die Beteiligten zu 1 - 8. Der Nachlaß besteht im [...]