FG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.07.1998
4 K 348/96
Fundstellen:
EFG 1999, 469

Sonderbetriebsvermögen: Verrechenbare Verluste/Gewinne

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.1998 - Aktenzeichen 4 K 348/96

DRsp Nr. 2001/2623

Sonderbetriebsvermögen: Verrechenbare Verluste/Gewinne

Werden im Zuge der Liquidation einer KG von einem Kommanditisten Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens veräußert, sind zuvor entstandene lediglich verrechenbare Verlustanteile dieses Kommanditisten mit dem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen zu verrechnen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein für das Jahr 1990 bestandskräftig nur als verrechenbar im Sinn des § 15 a des Einkommensteuergesetzes - EStG - festgestellter Verlust im Streitjahr 1991 mit einem tarifbegünstigten Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen im Zuge der Betriebsaufgabe auszugleichen oder stattdessen als nunmehr unbeschränkt mit anderen Einkünften ausgleichsfähiger Verlust festzustellen war.

Die Klägerin ist die ehemalige Komplementärin des und der Beigeladene der einzige Kommanditisten der im Oktober 1992 im Handelsregister gelöschten ... (künftig: KG). Der Betrieb der KG wurde im Januar 1991 eingestellt und bis zum 31. Mai 1991 abgewickelt.