LAG Köln - Urteil vom 19.08.1999
6 (9) Sa 740/99 -
Normen:
BGB § 613 a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 6124/98

Betriebsübergang; Transformation; Tarifeinheit

LAG Köln, Urteil vom 19.08.1999 - Aktenzeichen 6 (9) Sa 740/99 -

DRsp Nr. 2000/2155

Betriebsübergang; Transformation; Tarifeinheit

»1. Jedenfalls dann, wenn Betrieb oder Betriebsteil nach dem Inhaberwechsel in eine andere Branche und damit in den Zuständigkeitsbereich einer anderen DGB-Gewerkschaft und Ihrer Tarifverträge gelangen, ist die Tarifpluralität nach dem Grundsatz der Tarifeinheit aufzulösen. 2. Daraus folgt, daß eine Transformation nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB schon dann ausscheidet und die bei dem Erwerber geltenden Tarifverträge anzuwenden sind, wenn nur der Betriebserwerber tarifgebunden ist (§ 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB).«

Normenkette:

BGB § 613 a Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 6124/98