LAG Thüringen - Urteil vom 14.11.2000
5 Sa 55/99
Normen:
AFG § 141m ; BGB § 613a ; GmbHG § 11 Abs. 2 ; KSchG §§ 17 18 ;
Fundstellen:
EWiR 2001, 857
NZA-RR 2001, 121
ZIP 2001, 1106
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 29.04.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3711/97

Betriebsübergang: Voraussetzungen - Zeitpunkt;

LAG Thüringen, Urteil vom 14.11.2000 - Aktenzeichen 5 Sa 55/99

DRsp Nr. 2002/15229

Betriebsübergang: Voraussetzungen - Zeitpunkt;

»1. Um die Übernahme einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.09.1995, Rs C-48/94 - Rygaard - DB 1995, 2117 - DRsp-ROM Nr. 2000/4540 -) handelt es sich auch dann, wenn es ohne die Übernahme zu einer Betriebsstillegung durch den ursprünglichen Inhaber gekommen wäre. 2. Auf die Übernahme der Arbeitsverhältnisse muß sich das vom § 613a BGB vorausgesetzte Rechtsgeschäft nicht beziehen. 3. In den Fällen, in denen die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch Übernahme der materiellen und immateriellen Betriebsmittel und Teilen der Belegschaft gewahrt wird, aber auch in Branchen, in denen es bei Fehlen derartiger Betriebsmittel im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt und deshalb die wirtschaftliche Einheit durch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern verkörpert wird, ist für die Festlegung des Zeitpunkts des Betriebsübergangs nicht an den Beginn der zur Ausübung der Geschäftstätigkeit erfolgenden Beschäftigung dieser Arbeitnehmer anzuknüpfen. Ausreichend ist es, daß eine solche Beschäftigung dieser Arbeitnehmer aufgrund ihrer Übernahme unmittelbar bevorsteht und durch andere für das Unternehmen handelnde Personen die Ausübung einer Geschäftstätigkeit festzustellen ist.