FG Baden-Württemberg - 17.09.2001 (12 K 72/01)
Zwar hatte der Verzicht auf die Pensionszusage die Veräußerung der Anteile an der GmbH begünstigt oder gar erst ermöglicht. Aber die Zahlung erfolgte für den konkreten Verzicht auf einen dem Kläger zustehenden Anspruch [...]