FG Köln - Urteil vom 21.12.2001 (4 K 6549/97)
Im Streitfall betrieb der Kläger bis zum 31.7.01 eine Gaststätte als Einzelunternehmer. Ab dem 1.8.01 war er zusammen mit seinem Sohn jeweils zu 50 % Gesellschafter einer GmbH, die ebenfalls eine Gaststätte betrieb. [...]