OLG Düsseldorf - Beschluss vom 19.09.2001
3 Wx 41/01
Normen:
GmbHG § 66 Abs. 3 § 71 Abs. 1, Abs. 2 ; HGB § 238 § 239 § 264 Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen:
DB 2002, 39
GmbHR 2002, 68
NZG 2002, 90
OLGReport-Düsseldorf 2002, 31
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 1/98
AG Solingen, - Vorinstanzaktenzeichen HRB 3682

OLG Düsseldorf - Beschluss vom 19.09.2001 (3 Wx 41/01) - DRsp Nr. 2002/99

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 3 Wx 41/01

DRsp Nr. 2002/99

»1. Die Vornahme von Nachbuchungen und die Berichtigung festgestellter Buchungsfehler erst im Rahmen des Jahresabschlusses rechtfertigen die Abberufung eines Liquidators wegen Pflichtverletzungen oder Unfähigkeit zur ordentlichen Geschäftsführung nicht. 2. Eine grobe Pflichtverletzung liegt nicht schon vor, wenn der Liquidator einer "kleinen" GmbH von der Erstellung eines erläuternden Berichts zur Eröffnungsbilanz und eines Lageberichts abgesehen hat.«

Normenkette:

GmbHG § 66 Abs. 3 § 71 Abs. 1, Abs. 2 ; HGB § 238 § 239 § 264 Abs. 1 S. 3 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten zu 1), 5) und 6) sind die Gesellschafter der betroffenen Gesellschaft. Sie haben mit Beschluss vom 06.02.1996 die Gesellschaft aufgelöst und den Beteiligten zu 4) zum alleinigen Liquidator bestellt.

Auf Antrag der Beteiligten zu 1) vom 18.11.1997 hat das Amtsgericht durch Beschluss vom 06.02.1998 den Beteiligten zu 4) als Liquidator abberufen und den Steuerberater R... zum Abwickler bestellt.