OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.04.2002
4 U 147/01
Normen:
BGB § 328 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2002, 1709
OLGReport-Düsseldorf 2003, 205
VersR 2003, 743
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 25.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 57/99

Schutzwirkung eines Gutachtervertrages zugunsten Dritter

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - Aktenzeichen 4 U 147/01

DRsp Nr. 2002/11968

Schutzwirkung eines Gutachtervertrages zugunsten Dritter

»Ein Gutachtervertrag zwischen einem Wirtschaftprüfer und dem Gesellschafter einer GmbH über die Erstellung eines Gutachtens über den Wert der GmbH und des Geschäftsanteils des Gesellschafters, das diesem für Verhandlungen mit einem Kaufinteressenten oder einem Darlehnsgeber zur Verfügung gestellt wurde, entfaltet keine Schutzwirkungen für einen nicht abgrenzbaren Kreis von Dritten, denen der Gesellschafter das Gutachten zwecks Erlangung von Krediten vorgelegt hat.«

Normenkette:

BGB § 328 ;

Tatbestand: