FG München - Urteil vom 08.10.2003 (10 K 3692/01)
I. Streitig ist, ob ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 470.446 DM mit dem ermäßigten Steuersatz (§ 34 Einkommensteuergesetz - EStG -) zu versteuern ist. Der Kläger war im Streitjahr 1998 als Arzt freiberuflich tätig [...]