FG Niedersachsen - Urteil vom 15.01.2003 (2 K 315/98)
Streitig ist, inwieweit in die Verlustfeststellung jeweils zum Ende der Streitjahre 1991 und 1992 ein Auflösungsverlust wegen Verlusts einer wesentlichen Beteiligung zu berücksichtigen ist. Der Kläger ist der [...]