FG Nürnberg - Urteil vom 15.09.2003 (IV 229/02)
Streitig ist, ob die rückwirkende Änderung der für das Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erforderlichen Beteiligungsquote von mehr als 25 % auf mindestens 10 �r Anteile zum 01 Januar [...]