BayObLG - Beschluss vom 29.01.2003 (1Z BR 42/02)
I. Die 1909 geborene Erblasserin war verwitwet und hatte keine Kinder. Die Beteiligte zu 3 ist ihre 1911 geborene Schwester, die Beteiligten zu 1 und 2 sind deren Töchter, die Nichten der Erblasserin. Der Reinnachlass [...]