FG Bremen - Urteil vom 17.06.2004 (1 K 20/04 (1))
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob ein vom Kläger erzielter Veräußerungsgewinn in Höhe von 2.880.000,- DM nach § 17 EStG in der für das Streitjahr gültigen Fassung steuerpflichtig ist, weil es für die Berechnung [...]