FG Hessen - Urteil vom 18.05.2004 (11 K 500/04)
Der Kläger war seit deren Gründung mit 49,5 % an der A GmbH beteiligt. Am 01.11.1999 wurde über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. In der Einkommensteuererklärung für 2001 wurde ein Verlust aus der [...]