FG Hamburg - Urteil vom 18.08.2005 (III 422/03)
Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von nachträglichen Zinsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in den Veranlagungszeiträumen 1996 bis einschließlich 1999. Die geltend [...]