FG Niedersachsen - Urteil vom 14.02.2005 (3 K 679/04)
Zwischen den Parteien ist die Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen an der A-GmbH, an der der Kläger zum Zeitpunkt der Veräußerung mit 24,02 % beteiligt war. Der Kläger war seit dem [...]