FG Saarland - Urteil vom 23.10.2007
1 K 2346/98
Normen:
BewG (1974) § 11 Abs. 2 ; EStG (1990) § 12 ; EStG (1990) § 17 ; EStG (1987) § 12 ; EStG (1987) § 17 ; BewG (1974) § 11 Abs. 2 ;

Unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung auf eine Familien-GbR; Werthaltigkeit und Bewertung nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft; Ungeeignetheit des Stuttgarter Verfahrens

FG Saarland, Urteil vom 23.10.2007 - Aktenzeichen 1 K 2346/98

DRsp Nr. 2007/22882

Unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung auf eine Familien-GbR; Werthaltigkeit und Bewertung nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft; Ungeeignetheit des Stuttgarter Verfahrens

1. Die unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung auf eine aus dem Übergeber, seiner Ehefrau und seinen Kindern bestehenden GbR ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht als Veräußerungsvorgang i. S. des § 17 EStG anzusehen, wenn der Wortlaut des Vertrages, der Verzicht auf eine Wertermittlung der Anteile, vom Übergeber auf Grund einer Sanierungsvereinbarung noch zu erbringende erhebliche Investitionen sowie die Werthaltigkeit der Anteile gegen ein entgeltliches Geschäft sprechen. Im Streitfall ist vielmehr von einer unentgeltlichen, einkommensteuerlich unbeachtlichen privaten Vermögensumschichtung auszugehen.2. Der Anteilswert kann nicht aus einem anderen, zeitnah erfolgten Anteilsverkauf abgeleitet werden, wenn der Kaufpreis in der jenem Geschäft zugrunde liegenden Vereinbarung ausdrücklich als symbolisch bezeichnet worden ist.