FG Thüringen - Urteil vom 27.02.2007
I 983/01
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 ; EStG § 17 Abs. 2 ; EStG § 17 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DB 2008, 1072
EFG 2008, 536

Keine nachträglichen Anschaffungskosten für GmbH-Anteile durch auf gesellschaftsvertraglicher Haftung beruhende Zahlung für noch ausstehende Stammeinlage eines Mitgesellschafters

FG Thüringen, Urteil vom 27.02.2007 - Aktenzeichen I 983/01

DRsp Nr. 2008/9925

Keine nachträglichen Anschaffungskosten für GmbH-Anteile durch auf gesellschaftsvertraglicher Haftung beruhende Zahlung für noch ausstehende Stammeinlage eines Mitgesellschafters

Haftet der wesentlich beteiligte Gesellschafter einer GmbH aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelung für die noch ausstehende Stammeinlage eines Mitgesellschafters, wird er hierfür später im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen der GmbH in Anspruch genommen, erhöht sich dadurch der Wert seiner Beteiligung nicht und ist auch sein Regressanspruch gegen den Mitgesellschafter wertlos, so führt diese Zahlung nicht zu im Rahmen des § 17 EStG berücksichtigungsfähigen nachträglichen Anschaffungskosten der GmbH-Anteile.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 ; EStG § 17 Abs. 2 ; EStG § 17 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Erbringung der noch ausstehenden Stammeinlage für einen Mitgesellschafter im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahren einer GmbH nachträgliche Anschaffungskosten darstellen und im Rahmen des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG berücksichtigungsfähig sind.