OLG Düsseldorf - Beschluss vom 20.09.2007 (II-7 UF 98/07)
I. Gemäß § 1378 Abs. 1 BGB hat der Ehegatte, dessen Zugewinn den des anderen übersteigt, ihm die Hälfte des Überschusses zu zahlen. Dabei ist Zugewinn der Betrag, den das positive Endvermögen (§ 1375 Abs. 1 BGB) vom [...]