OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.03.2007
6 U 92/06
Normen:
ArbEG § 6 Abs. 2 S. 2 ; ArbEG § 8 Abs. 1 Nr. 3 ; BGB § 613a ; BGB § 816 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-6 O 643/05,

Darlegungs- und Beweislast für rechtzeitige Inanspruchnahme einer Diensterfindung - Übertragung frei gewordener Diensterfindung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.03.2007 - Aktenzeichen 6 U 92/06

DRsp Nr. 2008/12560

Darlegungs- und Beweislast für rechtzeitige Inanspruchnahme einer Diensterfindung - Übertragung frei gewordener Diensterfindung

»1. Darlegungs- und Beweislast für die rechtzeitige Inanspruchnahme einer Diensterfindung. 2. Zu den Anforderungen an die Manifestation des Willens eines Arbeitnehmers, eine frei gewordene Diensterfindung zu übertragen.«

Normenkette:

ArbEG § 6 Abs. 2 S. 2 ; ArbEG § 8 Abs. 1 Nr. 3 ; BGB § 613a ; BGB § 816 ;

Entscheidungsgründe:

I. Wegen des Sach- und Streitstandes wird zunächst auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

Das Landgericht hat durch Teilurteil über den im Wege einer Stufenklage geltend gemachten Auskunftsanspruch des Klägers entschieden. Es hat den Auskunftsanspruch gemäß § 242 BGB zuerkannt und hierzu ausgeführt, zwischen den Parteien bestehe gemäß § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Schuldverhältnis, aus dem dem Kläger die geltend gemachten und zuerkannten Auskunftsansprüche zustünden.