FG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 29.04.2009 (3 V 30/09)
Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die Beschwerde wird zugelassen. Der Streitwert beträgt 428,00 EUR. I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Antragsgegner für das [...]