FG Niedersachsen - Urteil vom 29.10.2009 (6 K 21/09)
Streitig sind der Zeitpunkt des Abschlusses eines Ergebnisabführungsvertrags (EAV) und dessen Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die Klägerin betreibt ein Unternehmen für die Be- und Verarbeitung von Daten, deren [...]