OLG Köln - Urteil vom 29.01.2009
12 U 20/08
Normen:
BGB § 434; BGB § 438 Abs. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
EWiR § 434 BGB 1/2010, 15
ZIP 2009, 2063
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 15.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 442/07

Gewährleistung beim Unternehmenskauf

OLG Köln, Urteil vom 29.01.2009 - Aktenzeichen 12 U 20/08

DRsp Nr. 2010/406

Gewährleistung beim Unternehmenskauf

1. Für das Vorliegen eines Unternehmensmangels kommt es auf das Unternehmen als Ganzes an, nicht auf die Mangelhaftigkeit einzelner zum Unternehmen gehörender Gegenstände. 2. Ansprüche wegen Mängeln an einem Unternehmen unterliegen der zweijährigen Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. 3. Eine Anwendung der §§ 311, 280 BGB neben der kaufvertraglichen Gewährleistung ist abzulehnen. 4. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. 5. Ein Schaden ist unter Berücksichtigung einer hypothetischen Einstellung der Beseitigungskosten und der Auswirkungen von Nachbesserungsarbeiten auf die Erstellung der Bilanz zu berechnen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. April 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 22 O 442/07 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 434; BGB § 438 Abs. 1 Nr. 3;

Gründe: