LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.07.2013 (L 13 R 2202/12)
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23. April 2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 1.814,12 EUR [...]