FG Düsseldorf - Urteil vom 02.09.2014 (6 K 3370/09 K,AO)
Die Klägerin ist als Holdinggesellschaft tätig. Ihr Satzungszweck ist der Erwerb, die Verwaltung, die Führung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die entsprechenden Kreditbeschaffungen [...]