FG Thüringen - Urteil vom 11.11.2014 (2 K 205/13)
I. Unter Änderung des Stromsteuerbescheides vom 17.12.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.02.2013 wird die Stromsteuer um 124.853,89 EUR herabgesetzt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. [...]