FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.07.2016 (3 K 1133/14)
I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen Streitig ist, ob der Verzicht auf eine private Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften [...]