FG Niedersachsen - Urteil vom 19.05.2017
2 K 87/16
Normen:
EStG 2002 § 7 Abs. 1 S. 2; EStG 2002 § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a; EStG 2002 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen vermögensverwaltenden Gesellschaft; Anschaffungskosten durch die Anwachsung der Gesellschaftsverbindlichkeiten beim verbleibenden Gesellschafter

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.05.2017 - Aktenzeichen 2 K 87/16

DRsp Nr. 2019/2808

Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen vermögensverwaltenden Gesellschaft; Anschaffungskosten durch die Anwachsung der Gesellschaftsverbindlichkeiten beim verbleibenden Gesellschafter

Beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen vermögensverwaltenden Gesellschaft entstehen beim verbleibenden Gesellschafter keine Anschaffungskosten durch die Anwachsung der Gesellschaftsverbindlichkeiten bei ihm.

Normenkette:

EStG 2002 § 7 Abs. 1 S. 2; EStG 2002 § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a; EStG 2002 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung (AfA) im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Vermietungseinkünften einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Streitjahr 2008.

Die Kläger sind die Beteiligten der Grundstücksgemeinschaft A (GG). Der Kläger zu 1. ist am Vermögen der GG zu 95 %, die Klägerin zu 2. zu 5 % beteiligt. Gegenstand des Unternehmens der GG war im Streitjahr 2008 der Erwerb, der Ab- und Ausbau und die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. So war das wesentliche Vermietungsobjekt im Streitjahr ein Gebäude in konventioneller Massivbauweise, das aufgrund wechselnder Nutzungen mehrfach umgebaut und modernisiert wurde.