FG Münster - Gerichtsbescheid vom 04.05.2020 (13 K 178/19 K)
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens und die Kosten des Revisionsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Im II. Rechtszug ist - ebenso wie im I. Rechtszug - die Verfassungsmäßigkeit [...]