Aktuelle Rechtsprechung zum Umwandlungssteuerrecht

Autor: Ott

Die Besteuerung von Umwandlungsvorgängen birgt regelmäßig ein hohes Fehlerpotential. Zur Vermeidung solcher Fehler werden einige praxisrelevante Fälle aus der neueren Finanzrechtsprechung nachfolgend dargestellt.

Richtige Antragstellung bei der Einbringung

Ausübung des Bewertungswahlrechts

Im Rahmen der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft sieht §  20 UmwStG zwei wichtige antragsabhängige und zum Teil fristgebundene Wahlrechte vor:

Unter den Voraussetzungen des §  20 Abs.  2 Satz 2 UmwStG besteht das Wahlrecht, das in die Kapitalgesellschaft eingebrachte Betriebsvermögen abweichend vom gemeinen Wert als Regelansatz - mit Ausnahme von Pensionsrückstellungen, die nach §  6a EStG zu bewerten sind - mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen. Dieses Bewertungswahlrecht erfordert einen Antrag, der nach Rdnr. 20.21 UmwSt-Erlass1) und nach herrschender Meinung von der übernehmenden Kapitalgesellschaft bei dem für sie örtlich zuständigen Finanzamt zu stellen ist.2) Der Antrag ist formlos und kann auch konkludent durch Einreichung der Körperschaftsteuererklärung nebst einer Steuerbilanz mit entsprechenden Wertansätzen gestellt werden. Nach Rdnr. 20.24 i.V.m. Rdnr. 03.29 UmwSt-Erlass ist der Antrag und eine Änderung eines einmal gestellten Antrags ist nicht möglich.