Neues BMF-Schreiben zur Realteilung

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Neues BMF-Schreiben zur Realteilung

Autor: Kratzsch

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Unter Realteilung ist nach Auffassung des BFH die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern zu verstehen, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunternehmer ihm bei der Aufteilung zugewiesene Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen überführt.2) Die Finanzverwaltung hat den sogenannten Realteilungserlass vom 20.12.20163) durch Schreiben vom 19.12.20184) fast genau zwei Jahre nach seiner letzten Änderung erneut der geänderten BFH-Rechtsprechung angepasst. Das BMF folgt nunmehr der Differenzierung des BFH zwischen echter und unechter Realteilung und lässt insbesondere auch ein Ausscheiden bei Mitnahme von einzelnen Wirtschaftsgütern zu. Dies wirkt sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Gesellschaftern gegen Sachwertabfindung aus.

Bisherige Behandlung der Realteilung