Verbesserte Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge nach dem BMF-Schreiben vom 20.11.2019

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Verbesserte Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge nach dem BMF-Schreiben vom 20.11.2019

Autor: Ott

Einführung

Mit dem BMF-Schreiben vom 20.11.20191)

hat die Finanzverwaltung die Verwaltungsanweisung vom 03.03.20052) zur Anwendung des §  6 Abs.  3 EStG unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung aktualisiert und in Teilen neu gefasst. Sehr zu begrüßen ist die daraus resultierende Rechtssicherheit für die Praxis im Zusammenhang mit Fragen zur ertragsteuerlichen Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge durch Übertragung von Mitunternehmeranteilen. Das BMF-Schreiben behandelt insbesondere

die unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen und von Anteilen an Mitunternehmeranteilen sowie

die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen.

Aufgabe der Gesamtplanbetrachtung