Einführung

Autor: Ott

In der Praxis wird die Beendigung einer Betriebsaufspaltung vielfach dadurch herbeigeführt, dass das Besitz-Einzelunternehmen bzw. die Besitz-Personengesellschaft in die Betriebs-GmbH eingebracht wird. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage nach der zivil- und steuerrechtlichen Behandlung der Einbringung. In diesem Zusammenhang stellt das Umwandlungsgesetz für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften eine Reihe von zivilrechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, die eine Gesamtrechtsnachfolge ermöglichen. Aber auch außerhalb des Umwandlungsgesetzes kann die Umwandlung eines Personenunternehmens in eine GmbH im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Sacheinlage (Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung) vollzogen werden. Diese zivilrechtlichen Möglichkeiten sind vorrangig bei einer Betriebsaufspaltung anzuwenden, da regelmäßig das Besitzunternehmen nur in Ausnahmefällen bereits als Einzelkaufmann bzw. als Personenhandelsgesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist.

Beendigung der Betriebsaufspaltung