Allgemeines zur freiberuflichen Tätigkeit

Autoren: Wendland/Jütten

Die drei Tätigkeitsgruppen

§  18 EStG regelt drei Arten selbständiger Arbeit:

1.

die freiberufliche Tätigkeit (§  18 Abs.  1 Nr. 1 EStG)

2.

die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie (§  18 Abs.  1 Nr. 2 EStG) und

3.

sonstige selbständige Tätigkeit (§  18 Abs.  1 Nr. 3 EStG)

§  18 Abs.  1 Nr. 1 Satz 2 EStG wiederum unterscheidet nochmals drei freiberufliche Tätigkeitsgruppen:

a)

die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit

b)

die selbständige Ausübung der in dem Gesetz aufgeführten Berufe (Katalogberufe) und

c)

die selbständige Tätigkeit der den Katalogberufen ähnlichen Berufe

"Offener" Tatbestand