Autor: Jütten |
Ärzte können sich zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen und ihre Tätigkeit gemeinsam ausüben. Die Gemeinschaftspraxis ist die intensivste und gleichzeitig umfassendste Form der Zusammenarbeit von Ärzten. Die einzelnen Partner einer Gemeinschaftspraxis treten nicht mehr einzeln gegenüber ihren Patienten auf, sondern nur als Gemeinschaftspraxis (z.B. gemeinsamer Briefkopf, gemeinsames Praxisschild). Die Kooperationspartner einer Gemeinschaftspraxis nutzen nicht nur die Geräte, Räume und das Personal gemeinsam, sondern rechnen die von ihnen erbrachten Leitungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung auch unter einer einzigen, gemeinsamen Abrechnungsnummer ab. Die Einnahmen der Gemeinschaftspraxis fließen in einen "gemeinsamen Topf", aus dem dann die Kosten für den Praxisbetrieb (z.B. Personal- und Raumkosten) gezahlt werden.
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