Vor- und Nachteile gegenüber der GbR und GmbH

Autor: Wenhardt

In der PartG können mehrere Angehörige der freien Berufe gemeinsam ihren Beruf ausüben. Die Partner können von ihrem gemeinsamen Wissen und ihren Fähigkeiten profitieren und sich wechselseitig kontrollieren (Qualitätssicherung). Gleichwohl bleiben die Partner - insbesondere im Verhältnis zu ihren Mandanten/Kunden - selbständig und eigenverantwortlich tätig.

Durch die Zusammenarbeit in Form einer PartG können die Angehörigen der freien Berufe ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber größeren Unternehmen stärken und sich in Teilbereichen spezialisieren.

Freiberufler sollten nach den Gesamtumständen des Einzelfalls zwischen der Rechtsform der GbR, GmbH und der PartG wählen. Vor der Entscheidung sollten sowohl die zivil- als auch die steuerrechtlichen Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen genau und sorgfältig bedacht werden. Die folgenden Punkte sollen hierbei eine Entscheidungshilfe sein.

Vor- und Nachteile gegenüber der GbR

Vorteile

Nachteile

volle Rechtsfähigkeit der PartG

Eintragung der PartG ins Partnerschaftsregister und spätere Änderungen verursachen regelmäßig Notar- und Gerichtskosten (bei der GbR regelmäßig nicht der Fall)

Haftungsbeschränkung, d.h. für berufliche Fehler haften neben der PartG nur die Partner, die mit dem Auftrag befasst waren (sog. Handelndenhaftung)

höhere formelle Anforderungen (z.B. bedarf der Partnerschaftsgesellschaftsvertrag zwingend der Schriftform)