Unterschied zwischen Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 und § 5 EStG) und Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

Autor: Wenhardt

Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen, können den Gewinn grundsätzlich nach zwei verschiedenen Methoden bzw. Gewinnermittlungsarten ermitteln.

Betriebsvermögensvergleich

Der Gewinn kann zum einen durch Betriebsvermögensvergleich (§  4 Abs.  1 EStG und §  5 EStG) ermittelt werden und berechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen (vgl. §  4 Abs.  1 Satz 1 EStG). Im Vordergrund der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich steht die periodengerechte Gewinnermittlung (§  252 Abs.  1 Nr. 5 HGB i.V.m. §  5 Abs.  1 Satz 1 EStG). Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Zahlung im Geschäftsjahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu berücksichtigen.

Einnahmenüberschussrechnung