Konzernklausel (§ 6a GrEStG)

Autor: Löbe

Verschonungsregelung

Im Rahmen der (Re-)Strukturierung von Unternehmen sollte ein besonderes Augenmerk auf den vorhandenen Grundbesitz gelegt werden, da andernfalls erhebliche (und jahrelang unentdeckte) Grunderwerbsteuerfolgen drohen können. Handelt es sich um konzerninterne Umstrukturierungsmaßnahmen, bietet §  6a   GrEStG eine Verschonungsregelung. Zwar soll die Vorschrift Grundstücksübertragungen im Konzern begünstigen, in der Praxis zeigt sich allerdings oftmals ein anderes Bild.

Durch Art. 26 Nr. 3 AmtshilfeRLUmsG1) ist §  6a Satz 1 GrEStG neu gefasst worden. Die Neufassung trägt zunächst als Folgeänderung der gleichzeitigen Einführung des Ergänzungstatbestands des §  1 Abs.  3a GrEStG (Art. 26 Nr. 1 Buchst. a) AmtshilfeRLUmsG) Rechnung, mit dem insbesondere Erwerbsvorgänge mit sogenannten Real-Estate-Transfer-Tax-Blocker-Strukturen (RETT-Blocker) der Besteuerung unterworfen werden.