Reform der Grunderwerbsteuer - Einschränkungen der Steuervorteile beim Erwerb von Immobilien mittels Share Deal

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Reform der Grunderwerbsteuer – Einschränkungen der Steuervorteile beim Erwerb von Immobilien mittels Share Deal

Autor: Schley

Vorbemerkung

Wird nicht eine Immobilie als solche erworben (Asset Deal), sondern werden stattdessen maximal 94,9 % der Anteile an der die Immobilie haltenden Gesellschaft („Objektgesellschaft“) gekauft, wird hierdurch keine Grunderwerbsteuer ausgelöst. Entsprechende Strukturen zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer werden in der Praxis auch als RETT-Blocker-Gestaltungen bezeichnet („Real Estate Transfer Tax“). Die Vermeidung bzw. Optimierung der Grunderwerbsteuer wird bei entsprechenden Gestaltungen dadurch erreicht, dass die Anwendung der einschlägigen Ersatzrealisierungstatbestände des GrEStG (§  1 Abs.  2a, 3 und 3a GrEStG) vermieden wird.

Seit bereits mehr als zwei Jahren sind Bestrebungen im Gange, diese für den Fiskus unliebsamen Steuergestaltungen zu unterbinden. Am 21.06.2018 haben sich die Finanzminister der Länder nun auf konkrete Reformvorschläge geeinigt, für die kurzfristig ein Gesetzesvorschlag formuliert werden soll, der dann ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll.1)