Zusammenfassung

Autor: Löbe

Das Einkommensteuerrecht sieht für Veräußerungsgewinne bzw. außerordentliche Einkünfte zwei Begünstigungen vor.

Bei betrieblichen Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen wird einmal im Leben ein Freibetrag i.H.v. 45.000 Euro auf Antrag abgezogen, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist.