Ende der Betriebsaufspaltung

Archiv Steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten 

Ende der Betriebsaufspaltung

Autor: Löbe

Das Ende der Betriebsaufspaltung kann nicht nur durch gewollte Gestaltungen herbeigeführt werden, sondern tritt auch durch Maßnahmen ein, die zwar vom Willen eines oder aller Beteiligten getragen sein mögen, in Bezug auf die Rechtsfolgen aber nicht beabsichtigt waren. Ebenso praktisch relevant ist eine Beendigung durch eingetretene rechtliche oder tatsächliche Veränderungen gegen den Willen der Beteiligten. Im Folgenden werden praktisch häufige Umstände dargestellt, die zur Beendigung der Betriebsaufspaltung führen können. Mögliche Vermeidungsstrategien („Rettungsmaßnahmen“) werden im Teil 7/10.10 aufgezeigt.