Autor: OttVorbemerkungIm Rahmen einer Unternehmensnachfolge sind oftmals Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich, die zu einem Rechtsformwechsel führen können. Denn auch vor dem Hintergrund der reformierten Erbschaft- und Schenkungsteuer1) Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts v. 04.11.2016, BGBl I, 2464. ist nach wie vor inländisches Betriebsvermögen von Personengesellschaften nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ohne Mindestbeteiligung gem. § 13a ErbStG begünstigt,2) Auf die Einschränkungen bei sogenannten Großerwerben von mehr als 26 Mio. Euro nach § 13c ErbStG n.F. und die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG n.F. sei an dieser Stelle hingewiesen. während die Begünstigung für Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU/EWR nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG - vorbehaltlich einer Poolvereinbarung nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 [...]