Unentgeltliche Aufnahme natürlicher Personen in ein Einzelunternehmen nach § 6 Abs. 3 EStG

Autor: Ott

Während §  6 Abs.  3 Satz 1 erster Halbsatz EStG die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils regelt und hierfür die Buchwertfortführung anordnet, ist in §  6 Abs.  3 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie die unentgeltliche Übertragung eines Teils eines bereits bestehenden Mitunternehmeranteils normiert, die ebenfalls zwingend unter Fortführung der Buchwerte erfolgen. Wird dagegen ein Gesellschafter in ein Einzelunternehmen gegen Erbringung einer Geld- oder einer Einlage anderer Wirtschaftsgüter aufgenommen, fällt dieser Vorgang gemäß Rdnr. 01.47 UmwSt-Erlass unter §  24 UmwStG, und es bestehen die dort vorgesehenen Bewertungswahlrechte. Zur bilanziellen Darstellung können sowohl bei der Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen als auch bei Anwendung des §  24 UmwStG Ergänzungsbilanzen zum Einsatz kommen.